Für Mieter und Mitglieder

Info-Center

Hier finden Sie wichtige Informationen und Hinweise zu unserem Service für Mieter und Mitglieder:

Unsere Serviceleistungen

Notrufnummer bei Havarie:
(03931) 414002

Man sollte davon ausgehen, dass das gesamte Gebäude oder mehrere Wohnungen oder eine gesamte Wohnung betroffen sein muss.

Nicht zu Havarien gehören:

  • tropfende Wasserventile
  • verstopfte Waschbecken, Badewannen, Toiletten
  • Türschließanlagen
  • defekte einzelne Lichtschalter und Steckdosen
  • defekte Sicherungen und Relais in der Wohnung
  • defekte Kochplatten und Backröhren

Bei Havarien: Je nach Art der Havarie bitte Hauptabsperrhähne für Wasser kalt und warm schließen bzw. bei elektrischen Störungen die Sicherungen entfernen, um größere Schäden zu vermeiden!

Ratgeber: Was Ist eine Havarie?

Unter einer Havarie versteht man eine plötzlich auftretende Störung durch Brand, Explosion, Sturm u.a., die eine unmittelbare Gefahr für das Leben und die Gesundheit für Menschen darstellt bzw. zur Beschädigung oder Zerstörung von Sachwerten. Z.B. von Gebäuden , Gebäudeteilen, Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenständen sowie von Wohnungseinrichtungen führt. Zum Beispiel sind nachfolgende Störungen als Havarie zu werten.

Elektrik

Hausanschluss defekt. Gesamte Wohnung ohne Spannung (Sicherungen jedoch alle in Ordnung) Spannungs führende Teile (Wände, Wanne, Rohrleitungen) elektrische Brände in Schaltern, Steck- und Abzweigdosen sowie Kabelbrände (starke Geruchsbelästigung und Rauchentwicklung).

Wasser

Rohrbruch, Hauptsperrventil in der Wohnung lässt sich nicht schließen bzw. ist nicht vorhanden.

Verstopfungen

Grundleitung und Fallstrang bis zur vorletzten Etage verstopft (nicht zutreffend bei Verstopfungen innerhalb der Wohnung z.B. Wanne, WC).

Fernheizung

Rohrsystem oder Heizkörper geplatzt – stark undichter Heizkörper. Ausfall der gesamten Heizung (nicht bei einzelnen Heizkörpern).

Liegt keine Störung in oben genanntem Sinne vor, darf der Havariedienst nicht in Anspruch genommen werden. Andernfalls hat der Mieter die entstehenden Kosten zu tragen!

 

Ratgeber Kleinreparaturen?

Was sind Kleinreparaturen?

Die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag betrifft Gegenstände, die dem Mieter in der Regel zum alleinigen Gebrauch überlassen wurden. Gemeint sind Schäden, die durch die alleinige Nutzung entstanden sind.

Dies sind u.a.

  • Reparatur Wasserhahn / Brausekopf Dusche
  • Fensterreparatur / ggf. Rollläden
  • Fenster einstellen / Fensterwartung
  • Auswechseln von Glaseinsätzen bei Innentüren
  • Reparatur von Türen und Türklinken
  • Thermostatwechsel oder Thermostatreparatur
  • selbst verursachte Verstopfungen an Abflüssen und Toiletten
  • Reparatur WC-Spülung
  • Reparaturen an Lichtschalter / Steckdosen

Die Kosten von z.Zt. max. 75 € je Kleinreparatur trägt der Mieter. Für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres zahlt der Mieter aber nur bis zum Höchstbetrag (z.B. 6-8 % der Jahreskaltmiete) entsprechend dem Mietvertrag.

Hausmeistereinsatz: Der Stundenverrechnungssatz für Reparaturen durch unseren Hausmeister beträgt z.Zt. 30 €.

Hinweise zur Hausordnung

Bitte vermeiden Sie Lärm!

Allgemeine Ruhezeiten sind von 13 – 15 Uhr und von 22 – 6 Uhr. Auch lautes Fernsehen, Musikhören oder Musizieren kann den Nachbarn belästigen. Deshalb halten Sie bitte immer Zimmerlautstärke ein. Festlichkeiten, die über 22 Uhr hinausgehen, sollten den übrigen Hausbewohnern rechtzeitig angekündigt werden.

Lärm durch Bauarbeiten in der Wohnung, wie Hämmern, Bohren und dergleichen, ist an Sonn- und Feiertagen generell untersagt.

Kinder sollten möglichst auf den vorhandenen Spielplätzen spielen. Lärmende Spiele und Sportarten sind im Treppenhaus und in den Nebenräumen untersagt und sollten auch auf den angrenzenden Freiflächen nur in angemessener Form betrieben werden.

Tierhaltung

Auch Tiere brauchen ihren Lebensraum. Deshalb sollten Sie beachten, dass nicht jedes Tier für eine Neubauwohnung geeignet ist.

Generell ist für die Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Exoten, die Genehmigung des Vermieters erforderlich. Diese wird in der Regel erteilt mit der Maßgabe, dass es zu keinerlei Beeinträchtigung der anderen Mieter kommt.

Keine Genehmigung brauchen Sie für Kleintiere wie z.B. Zierfische, Hamster, Wellensittiche und Katzen. Jedoch dürfen auch diese Tiere keine Belästigung für die Mitbewohner hervorrufen.

Treppenhausreinigung

Termine für die Reinigung unserer Treppenhäuser durch die Firma DB Service GmbH finden Sie hier:

Satzung

Seit Februar 2022 ist unsere neue Satzung beim Amtsgericht eingetragen.